Die Teilung von Grundeigentum ist schnell gemacht. Haben Sie auch wirklich alles bedacht?
Was, wenn …
… Nachbarn plötzlich zu Recht auf der Terrassentreppe sitzen?
… der Garten doch lieber gemeinschaftlich genutzt werden soll?
… eine Wohnung als Gästewohnung vermietet wird?
… eine Fläche schnell mal anders zugeordnet werden soll?
Ich kenne mich mit den Formularen und Plänen für Anträge auf Abgeschlossenheit, Teilungsanträge und WEG-Teilungen und den darauf basierenden Teilungserklärungen bundesweit bestens aus.
Teilungsantrag, Teilungserklärung Teilungsgenehmigung, Antrag auf Abgeschlossenheit oder Abgeschlossenheitsgenehmigung, alles fast das Selbe. Grund und Boden und Gebäude werden geteilt und Eigentümern oder der Gemeinschaft zugeordnet, einerseits eigenständige, abgeschlossene Bereiche im Grundbuch, andererseits definierte Bereiche oder Nutzungseinschränkungen in der Teilungserklärung der Eigentümergemeinschaft. Das Grundbuch teilt real, der Notar privatrechtlich.
Was kostet ein Teilungsantrag/eine Abgeschlossenheitsgenehmigung? Die Beratung und die Bearbeitung sind relativ aufwendig. Liegen alle Grundlagen vor, sind mindestens 800 €, zumeist 1400 – 2400 €, bei größeren Anlagen rd. 300 € pro Einheit zu veranschlagen. Zzgl. der Verwaltungsgebühren und der Gebühr des Notars, sowie eventueller Vermessung. Klarheit schafft nur ein detailiertes Angebot.
Welche Unterlagen werden benötigt? Vorliegen müssen alle Pläne der Geschosse, auch Dachgeschoss und Keller, ein Schnitt und alle Ansichten im Maßstab 1:100. Anderenfalls ist ein Aufmaß erforderlich. Und dann geht es los.